Ich brauche keinen Anwalt! Oder doch?

Auf der Internetseite der Rechtsanwälte Schepers & Baltes aus Pulheim sind wir auf einen interessanten Artikel gestoßen. Dieser beschäftigt sich mit der Thematik, dass viele Geschädigte der Meinung sind, ein Unfall könne heutzutage ohne Zuziehung eines Rechtsanwalts abgewickelt werden.

Wir zitieren hier mit freundlicher Genehmigung von Herrn RA Schepers die ersten Punkte des Artikels:

  1. Die Haftung ist doch klar!
    Die Haftung ist erst dann klar, wenn die Versicherung die volle Haftung schriftlich anerkannt hat oder den Schaden vollständig bezahlt hat. Vorher ist gar nichts klar. Die Versicherung ist nicht vor Ort. Sie wird erst nachträglich eingeschaltet. Und sie richtet sich zunächst einmal nach dem, was der Versicherungsnehmer ihr schildert. Selbst wenn der Unfallverursacher vor Ort einsichtigt ist, heißt das noch lange nicht, daß er das seiner Versicherung anschließend auch so meldet.

  2. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen. Der andere hat ein Knöllchen bekommen.
    Die Polizei kümmert sich nicht um die Schadenregulierung. Die Polizei bewertet nur, ob jemand eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begangen hat. Und gegen das Knöllchen kann sich der andere immer noch wehren.

  3. Ich habe bei der Versicherung schon angerufen. Die schicken einen Gutachter.
    Der Gutachter, der von der Versicherung den Auftrag erhält, wird das Gutachten auch im Interesse der Versicherung erstellen. Er wird das Gutachten so schreiben, daß es für die Versicherung möglichst billig wird (Reparaturweg, Referenzwerkstatt, Restwertbörse, Wertminderung …).

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